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Der Jude · 1771-01-01 · Sechzehntes Stück (1771) · p. Seite 250

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Achter Band (1771)
Issue
Sechzehntes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 250 (sequence 10)
Language
German
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-5« LL *X» LK 28) Dem Richter soll niemand fluchen, nach 2 Mos. 22,28. „Den Göttern sollt ihr nicht fluchen." 29) Den Obersten des Volks, es sey der König, ober auch nur das Haupt der Synagoge, sollt du nicht fluchen, nach 2Mos.22,28. zo) Man soll keiner einzigen Person aus ganz Israel fluchen, nach z Mos. 29,14. „Du sollt den Tauben nicht fluchen." (d.i. den Abwesenden, die eö nicht hören, daß du ihnen fluchest.) Das Merkwürdigste, so Maimonides von diesen Geboten in 26 Kapiteln ausgezeichnet hat, halten wir uns verpflichtet, unfern Lesern mitzurheilen Das erste und Zweite Kapitel redet von der Beschaffenheit des dMedrii, ingleichen der Mittlern und kleinern Gerichte. Es wird hier unter andern gemeldet: Imgelobten Lande sey eö Pflicht, in sedem Orte öffentliche Gerichts zu halten, und niederzuseyen. Ein jedes dieser Gerichte müsse bestehn aus Schophtim,d.i. Richtern, und Schotrim, b. i. Vögten, welche mit der Geißel, und dem Stocke in der Hand erstlich an den öffentlichen Gerichtstagen vor den Richtern stehn, und ihre Befehle erwarten, und sodann auch alle Markte, Straßen, und Waarenladen zum öftern besichtigen, alle Personen, welche die obrigkeitlichen Gesetze, und Taren überschreiten, den Richtern zuführen, und sie nach gefalteten Urtheilo Mit harten Schlagen belegen. —

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