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Der Jude · 1771-01-01 · Sechzehntes Stück (1771) · p. Seite 241

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Journal
Der Jude
Volume
Achter Band (1771)
Issue
Sechzehntes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 241 (sequence 1)
Language
German
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D c r I ü d e. Achter Band, Sechzehntes Stück. vierte Rapitel im fünften Abschnit- / te, des l zten Buches des Mmmonides enthält die fortgesetzte Erklärung derer Erbschaftsrechte, und erörtert alle die Fälle, die sich ereignen können, wenn jemand z. E. seinen Schn, seinen Bruder —- die ganze Zeit über zu seinem nächsten Erben bestimmt hat; bey seinem Tode aber diesen Entschluß ändert, odep auch umgekehrt, wenn er sie bisher nicht für seine Erben erkannt hat; im Tode aber sie dafür erklärt. ——. Hat einer einen gewissen Menschen beständig für seinen Sohn ausgegeben, und will ihn'nunmehr auf seinem Sterbebette für sei-« nen Knecht erklären; so ist dieses nicht erlaubt, weil sich vermuthen laßt, er thue es nur deswegen, um ihn enterben zu können. Im Gegentheil aber erlaubet die Obrigkeit, daß Jemand einen, den er bisher für seinen Knecht ausgab, noch im Tode für seinen Sohn erklären darf. —, Laßt einer bey seinem Eintritt in eine Stadt einen z.B. i6. Sk. Ä bey

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