Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Achter Band (1771)
- Issue
- Funfzehntes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 240 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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24° 24 »X* bleibet dem, welchen er zu allererst gezeuget hat. Wenn von zween Zwillingen die Wehmntter sogleich nach der Geburt den einen für den Erstgebornen erkläret, so wird ihr geglaubt; geschieht es aber eist den Taa hernach, so ist es zweifelhaft, und keiner von beyde-. hat sich nunmehr des Rechts der Erstgeburt zu erfreuen; do4 aber kann die Mutier die ersten sieben Tage einen von beyden nach Belieben dirzu ernennen: und der Vater hat auch so gar .-ich -nf feinem Sterbebette bas Rechtdieseö zu thun. Sein Ausspruch gilt, wenn er sagt r Das ist mein Erstgeborner» MM