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Der Jude · 1771-01-01 · Vierzehntes Stück (1771) · p. Seite 209

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Achter Band (1771)
Issue
Vierzehntes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 209 (sequence 1)
Language
German
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Der Jude. Achter Barch, WLerzehentes Stück. zwölfte» (5»pitel der Erklärung des Muimorndes über den ersten Abschnitt seines r zken Buchs der jüdischen Ges und Verbote erkläret er die Worte s B. Mos. 2z, 2;. 26. „Wenn du in deines Nächsten Gerrayde gehest — wenn du in deines Nächsten Weinberg gehest/' Hier, sagt der Rabbinen Tradition, redet die Schrift nur von Tagelöhnern und Arbeitern, und giebt diesen die Erlaubniß, die Früchte der Weinberge, Garten und Felder, in welchen sie arbeiten, zu genießen. Senn warum sollte anderen Personen frey stehen, in ihres Nächsten Weinberg einzudringen, und sich nach Gefallen zu sättigen? Nein, so muß man diese Worte nicht auslegen; sondern „Wenn du eingehest" — d. h. nsenn du mit des EigenchümerS Erlaubniß dahin gehest, um die dir daselbst aufgetragene Arbeit zu verrichten; so kannst du von den darinnen wachsenden Früchten nach deinem Gefallen essen. —> Sa eS fer- 8 V. i4.Sk. ' O ne«

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