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Der Jude · 1771-01-01 · Drittes Stück (1771) · p. Seite 33

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Achter Band (1771)
Issue
Drittes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 33 (sequence 1)
Language
German
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Der Jude. Achter Band, Drittes Stück. sonderbaren Rechte und Fälle, welche I bey denen zuletzt angegebenen i z Gebo« ten Vorkommen, liefert und erkläret Mmmöntdes in 9 weitläuftigen Kapiteln, aus welchen chir eins und das andere seiner Merkwürdigkeit wegen anzuführen, für gut befinden. Zwo Bedingungen waren es nur, unter welchen sonst jemand einen Israelitischen Knecht kaufen konnte, nämlich einmal, wenn er verübter^ Diebereyen wegen von der Obrigkeit an den, welchen er bestohlen hatte, für den Werth der ge« stohlncn Sachen zum Knechte überlasten wurde, hernach, wenn sich jemand selbst aus allzu großer Armuth an einen andern zur Dienstbarkeit verkaufen wollte. Dieß durfte aber nicht eher geschehen, als wenn es aufs äußerste mit ihm gekommen war, und er sonst weiter kein Mittel vor sich sähe, sein Leben zu fristen, und sich Unterhalt zu verschaffen: denn so lange er nur noch seinen Körper bedecken könnte, oder auch nur noch S.B.Z.St. C . eines

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