Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Achter Band (1771)
- Issue
- Erstes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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» OXO z. Man soll nicht einmal seinen Nächsten dürch Worte zu betrügen suchen : denn da es 3 B. Mos. 2 s, 17. zum zweytenmale heißt: „Niemand übervprtheile seinen Nächsten," so soll diese geschehene Wiederholung den wörtlichen Betrug anzeigen. 4. s. Auchden Fremdling sollman weder durch Worte täuschen, noch im Handel und Wandel zu betrügen suchen, nach 2 B. Mos. 22,21. „Den 'Fremdling sollst du nicht täuschen , noch unterdrücken." Maimonides liefert die Erklärung von diesen wichtigen Geboten in 30 langen Capikeln, deren wörtliche Uebersetzung wenigstens 2 Bände unscrs Juden anfüÜen.wMde, wovon wir aber nur das Merkwürdigste anfühven wollen. ' 2 . r Ein rechtmäßiger Kauf, wider den sich nicht die geringste Einwendung machen lasset, muß durch folgende drey Bedingungen geschlossen werden. l) r)y22 Bekeseph, d. i. durch Silber, da nämlich sogleich bey dem Kaufe bas verlangte Geld erlegt, und der Käufer we, gen richtiger Bezahlung bescheiniget wird. 2) Bischtar, d. i. durch Verschreibung, da nämlich der Käufer von dem Verkäufer schriftlich aufweisen kann, daß er ihm sein Haus, Feld, u. ft w. gesetzlich verkauft hat., z) NPIN2 Bechefoke, d. i. durch Posseßion, da nämlich der Käufer in Degenwart des Verkäufers mit einer gewissen feyerlichen Cerimonie Besitz von dem Gekauften nimmt. Wenn erz. E. bey dem Kaufe