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Der Jude · 1771-01-01 · Zwey und zwanzigtes Stück (1771) · p. Seite 348

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Journal
Der Jude
Volume
Siebenter Band (1771)
Issue
Zwey und zwanzigtes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 348 (sequence 12)
Language
German
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r?8 »XD Bann gethan ist, sich doch selbst für: verbannet halten: denn nach dem Buche Gohav befinde sich im Himmel ein gewisser Palast, Noger genannt, darinnen sich vier Engel mit ihren untergeordneten Rotten aufhalten sollen, welche dergleichen Verbrecher öffentlich und vor dem Angesichte des ganzen Himmels verbanneten, worauf so gleich alle himmlische Thore verschlossen, und ihren Gebeten weiter kein Zugang dahin verstärket würde. Daher rächt er allen Juden wohlmeinend an, täglich ihre Handlungen genau zu prüfen, und wer eiue Vergehung dieser Art, an sich bemerket , soll sich sogleich zur Erden niederwerfen, als ein Verbannter trauren, weinen , seufzen, beten, fasten, ernstliche Buse thun, und alsdann um seine Loßsprechung flehentlich anhalten. — , Wer sich nun den Bann Nidui durch die angegebenen Puncte zuziehet, während desselben aber seinen unordentlichen Wandel doch nicht ändert, ob man ihm gleich die Zeit von zo Tagen zu zweyenmalen gefristet hat, der wird endlich mit der andern Art des Bannes, mit dem <Lhexem beleget, welches öffentlich in der Synagoge geschieht, wobey denn nach Verschiedenheit der Sache und des Orts viele Cerimonien init unterlaufen. An einigen Orten wird die Synagoge schwarz überzogen, mit Lichtern illuminiret, mit Hörnern geblasen, der heilige Schrank einigemal auf und zugeschlossen, re. rc. Mir finden in dem TalmudischenTractat Ganhedrikt

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