Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Siebenter Band (1771)
- Issue
- Achtzehntes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 288 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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»88 LS »XG LS MM ihn alsSclave häkle verkaufen wollen, und was er nunmehr in seinem verunglückten Zustande werch sey. Das, was er durch die beygebrachte Wunde geringer und nachtheiliger geworden ist, muß der Thäter bezahlen rc. denn es heißt 2 B. Mos. 2i, 24. „Auge um Auge, Zahn um Zahn" — Und wir haben es aus der Tradition, daß diese Worte nicht das Recht der Wiedervergeltung befehlen, als ob nämlich derjenige, welcher seinem Mikbruder ein Auge, oder einen Zahn ausgeschlagen hat, einen gleichen Verlust in nrnura leiden solle, sondern die Schrift will damit andeuten, daß der Urheber des Schadens den Werch des Auges, oder des Z -Hns, und was der Beschädigte dadurch geringer worden ist, ersctz'n solle. Es erhellet solches auch aus den folgenden r z sten Verse, wo es ausdrücklich heißt: Wunde um Wunde; da doch vorher V. >8. 19. befohlen ist: Wer seinen Nächsten schlägt mit einem Steine, oder mit der Haust, der soll, wenn der Verwundete davon kommt, ihm seine VersäuMniß, nebst dem Heilerlohne bezahlen. Die andern Beweise, die Maimonides für seine Meinung anführek, verdienet wegen ihrer Seichtheit keine Erwähnung. .