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Der Jude · 1771-01-01 · Siebenzehntes Stück (1771) · p. Seite 272

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Siebenter Band (1771)
Issue
Siebenzehntes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 272 (sequence 16)
Language
German
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»XO kaufen, und von dem Preiße seiner Haut den Bestohlenen zu befriedigen. Doch wissen wir durch dis Tradition, daß das letztere nur von denen Mannspersonen gelte, ein Frauenzimmer aber durchaus nicht verkauft werden dürfe. So ist es auch dem Gesetze nach nicht erlaubt, denjenigen , welcher sich an Gütern fremder Religionsverwanden, oder an Gott gewidmeten Dingen vergreift, und den Diebstahl nicht bezahlen kann, zu verkaufen, sondern er wird ihm hier als eine Schuld angerechnet, die er aber bey verbesserten Umstanden abzutragen verbunden ist. MD MM l

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