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Der Jude · 1771-01-01 · Zwölftes Stück (1771) · p. Seite 192

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Siebenter Band (1771)
Issue
Zwölftes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 192 (sequence 16)
Language
German
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ryr * *- -r- Der 6te ^Abschnitt niivn N->2^>N/ HikchußThemlirah/rcdtt von den Bestrafungen desjenigen, der ein Opfer austauschke, oder verwechselte, und von dem Verhalten vey dergleichen Fällen; enthält 2 Ver - und. i Gebot. 1. Das Thier, welches einmal zum Opfer bestimmtwar, durfte mit keinem andern, auch nicht bessern, verwechselt werden,nach z B.Mos. 27,10. „Ersolls nichtverwechseln, noch austauschen, weder Gutes mit Bösem, noch Böses mit Gutem." 2. Die heiligen Opferrhiere durften auch selbst nicht unter einander verwechselt, und z. E. kein zum Brandopfer bestimmtes TH-er zu einem Dankopfer angewandt werden, nach z B Mos. 27, 26. „Niemand soll dasselbe heiligen. — z. Hatre jemand ein Opferthier mit einem andern verwechselt, so mußten beyde Thiere demHerrn heiligfeyn,nach z B. 27,10. „Wenn aber ja jemand durch eine vorgenomwene Vertauschung ein Vieh mit dem andern verwechselt hätte, so soll es mit sammt dem verwechselten heilig seyn. „Ob nun gleich der Verbrecher aufdiese Art schon genung bestraft war, so wurde er doch nichts destoweniger auch noch über dieses um seiner begangenen Sünde willen gegeisselt. — Maimonides beschließet hiermit sein yteS Buch darinnen er überhaupt loGe-und 19 Verboabgehandelthar Wir ge^n mit ihm zu einem neuen fort, welches wir zur Schadloshaltung der unvermeidlichen Trockenheit eben so geschwind, als das beschlossene durchlaufen wollen. ...' --S>

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