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Der Jude · 1771-01-01 · Zwölftes Stück (1771) · p. Seite 187

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Siebenter Band (1771)
Issue
Zwölftes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 187 (sequence 11)
Language
German
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4L »X» 4L '»7 Drey Zeiten im Jahre waren überhaupt da« zu bestimmt, den Zehnden zu bringen, nämlich Der i ste Tag vor Ostern, der i s Tag vor Pfingsten, und. den >; Tag vor dem Lauberhütkenfeste. — Wenn jemand bey dem Zählen sich versprach, z. E. bey dem siebenten oder achten die Zahl zehen nennte, so war es ungültig. Sagte er aber bey dem yten, oder auch uten Stücke dit Zahl io, so war es gültig, und heilig. Hieß er aber das neunte das zehnte und umgekehrt das zehnte das neunte, und das folgende eilfte wieder das zehnte, so waren alle dreye heilig, und es wurde also mit ihnen gehalten. Das yte mußte solange weiden, bis cs von selbst einen ^Fehler bekam, daß es alsdenn gegessen wurde. Das zehnte blieb der eigentliche sogenannte Zehnde, und das eilfte wurde als ein Dankopfer dargebracht. Jedoch mußte dieser Jrrthum von dem Eigenthumsherrn selbst begangen worden seyn. Denn wenn eine andre Person, welcher er das Zählen aufgetragen, auf diese Weise gefehlet hakte, so brauchte er um ihrentwillen keinen Schaden zu leiden. — Noch ein anderer Fall: Wenn von dem schön gezählten Viehe voyi ohngefähr eines wieder in den Stall zurücke lief, in welchen sich die noch ungezählten befanden, so wurden diese dadurch von der Verzehndung frey; lief gar eins aus den verzehnden Stücken in den Stall zurück, so mußte das ganze Vieh, welches noch darinnen war, so lange weiden, bis jedes von demselben einen Fehler bekam. —

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