Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Siebenter Band (1771)
- Issue
- Eilftes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 173 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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LS *x» LS -7Z 4. Eben so durfte dieses Fleisch, welches aufbeha'.en wurde, nicht gegessen werden. 3 B. Mos 19, 8. „Wer es isset, soll seine SündettNgen, denn er hat das Heilige des Herrn verunreiniget, und eine solche Seele soll aus ihrem Volke ansgerortet werden." 5. Das Opfcrfleisch, welches durch eins ohngefahre Communication mit unreinen Dingen entheiliget ward, durfte auch nicht gegessen werden, z B. Mos. 7, i 9. „das Fleisch, welches von etwas unreinen berühret wird, soll nicht gegessen werden." 6. Das heilige Opferfleisch durfte kein Unreiner essen, nach z B. Mos 7, rv. „Diejenige Seele/welche von dem Opferfleische, das dem Herrn geopfert wurde, ißet, da sie noch unrein ist, soll aus »hrem Volke ausgerottet werden." 7. Das heilige Opferst; isch,, welches man durch unreines Berühren verunreiniget hatte, Mußte verbrannt werden, z B Mos. 7, 19. „Im Feuer soll es verbrannt werden " 8- Eben so mußte alles Opferfleisch, das über die gesetzte Zeit übrig blieb, nach zB. Mos. 7, 17. mit Feuer verbrannt werden. tNnimonides füllt mit -er Erklärung dieser 8 Gebote 19 weitläuftige Capitel an, bey denen wir uns aber, unsrer Absicht zu Folge nicht verweilen. Sie enthalten überhaupt die Recenston aller möglichen Fälle, dadurch ine Opfer profanirt, oder verunreiniget werden konnten, nebst derselben Wegschaffung, Verbrennung, Ver-