Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1771-01-01 · Eilftes Stück (1771) · p. Seite 172

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Siebenter Band (1771)
Issue
Eilftes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 172 (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
84% known words query
IRI
…/2577043-2577053-9903535--2841-2579755
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

»7- »X» 22 hakte den Vorzug vor dem Speisopfer eine- Weibes; bas Opfer von Semmelmehl wurde dem, aus Rockenmehle bestehenden vorgezogen. Weiter. das Speisopfer eines Sünders stund demjenigen narb, das ein Gerechter brachte; das freywillige Opfer aber,und der Ehebrecherinnen ihres waren der willkührlichen Claßification des Priesters überlassen— * * * 2 * » « * Der 7teAdjHn!tt^Wlpirsn ^D2 Hilchnß pesule Hamukdeschin handelt von den profanirten heiligen Opfern, und enthält in allen 8 Gebote, nämlich 2 Ge - und 6 Verbote in folgender Ordnung: 1. Die profangewordnen Opfer, an welchen z. Eein Fchler oder Gebrechen mit Fleiß verursacht wurde rc. durften nicht gegessen werden^ Nach; B. Mos. i z, 3. „du sollst keinen Greuel essen " 2. Das'Opfersteisch , welches seines langen Aufhaltens wegen Dtgul, d. i. heßlich, oder eckelhaft geworden war, durfte nicht gegessen werden: 3 B.Mos. 7, r 8. „die Seele,welche davon ißt, soll ihr Unrecht, oder ihre Sünde tragen« 3. Das heilige Opfersteisch war den Priestern nicht langer aufzubchalren erlaubt, als es im Gesetze vorgeschrieben war , 2 B. Mos. 12, L2. und 3 B. Mos. 7,15. 17. r8. 4. Eben

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.