Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Siebenter Band (1771)
- Issue
- Eilftes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 172 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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»7- »X» 22 hakte den Vorzug vor dem Speisopfer eine- Weibes; bas Opfer von Semmelmehl wurde dem, aus Rockenmehle bestehenden vorgezogen. Weiter. das Speisopfer eines Sünders stund demjenigen narb, das ein Gerechter brachte; das freywillige Opfer aber,und der Ehebrecherinnen ihres waren der willkührlichen Claßification des Priesters überlassen— * * * 2 * » « * Der 7teAdjHn!tt^Wlpirsn ^D2 Hilchnß pesule Hamukdeschin handelt von den profanirten heiligen Opfern, und enthält in allen 8 Gebote, nämlich 2 Ge - und 6 Verbote in folgender Ordnung: 1. Die profangewordnen Opfer, an welchen z. Eein Fchler oder Gebrechen mit Fleiß verursacht wurde rc. durften nicht gegessen werden^ Nach; B. Mos. i z, 3. „du sollst keinen Greuel essen " 2. Das'Opfersteisch , welches seines langen Aufhaltens wegen Dtgul, d. i. heßlich, oder eckelhaft geworden war, durfte nicht gegessen werden: 3 B.Mos. 7, r 8. „die Seele,welche davon ißt, soll ihr Unrecht, oder ihre Sünde tragen« 3. Das heilige Opfersteisch war den Priestern nicht langer aufzubchalren erlaubt, als es im Gesetze vorgeschrieben war , 2 B. Mos. 12, L2. und 3 B. Mos. 7,15. 17. r8. 4. Eben