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Der Jude · 1771-01-01 · Eilftes Stück (1771) · p. Seite 168

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Journal
Der Jude
Volume
Siebenter Band (1771)
Issue
Eilftes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 168 (sequence 8)
Language
German
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»68 OXS »?. 16.17. i8) Am neuen Jahrsfeste, am . Versöhnungstage, an ven sieben Tagen vcS Lauberhüttenfestes, und endlich auch am 8ten Tage, welcher rnLp, Azereß, (d. i. Zurückhaltung) Zenennet, und für ein besonder Fest gehalten wurde, mußten gleichfalls die Mussaph Opfer geopfert werden, nach 4 B. Mos. 28, 1.7. »Z. 35- 19) Jeder war schuldig, von dem Tage an, an welchem das Gmer, oder die Garbe dem Herrn dargebracht wurde, 7 volle Wochen zu zählen, nach 3 B. Mos. 23,15. „Von dem andern Tage des Sabbachs, (d. i des Oster» oder Passahfistes) sollt ihr anfangen zu zählen — Mmrnonides hat in ro Capiteln hierüber commentiret. — Das erste handelt von den deyden täglichen Opfern, welche Morgens und Abends gebracht werden mußten. Es wird dabey die rechte Zeit dieser Opfer angegeben, und zugleich bemerkt, daß vor dem Morgen - und nach dem Abendopfer kein anderes gebracht werden durfte, daß also diese beyden den Anfang und Beschluß machten; doch war das Passahopfer ausgenommen, welches deswegen nach dem täglichen Abendopfer gebracht wurde, weil sonst die Zeit nicht hinreichte, daß alle Israeliten ihre Passahlämmer schlachten konnten. Daher man such am Rüsttage des Passah das tägliche Abendopfer eine Stunde eher, als gewöhnlich aufgeleget hat. Und wenn dieser Rüsttag auf den Freytag fiel, als welcher zugleich der Rüsttag des Sab,

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