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Der Jude · 1771-01-01 · Eilftes Stück (1771) · p. Seite 167

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Siebenter Band (1771)
Issue
Eilftes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 167 (sequence 7)
Language
German
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LK EXO '67 gechan werden, nach 4 V. Mos. 28, 9- «Am Sabbakhe aber 2 jährige Lämmer. — 9) Jeden Sabbath mußten vordem Angesichte des Herrn die Schaubrode mit dem WeihF rauche nach ihrer Ordnung hingeleget werden,: nach 2 B. Mos. r s, zo. „ Und sollst auf de» Tisch allemal Schaubrode legen vor mir. " 10) Alle Neumonden mußte das sogenanntö Rorban Mußae, d. i. das zugegebene Opfer geopfert werden, nach 4 B. Mos. 28, n. „Alst ersten Tage eurer Monathe. — r >) Ein solches besondere Opfer mußte mast auch die 7 Tage des Pasiahfestes bringen, z B. Mos. 2 z, 46. „Sieben Tage sollt ihr dem Herrn ein Feueropfer opfern.'* ir) Am ersten Morgen des PassahfesteS mußte die sogenannte N2l2rD Omev ^athnuphn, d. i. die Hebe oder Webegarbe mit denen dazu gehörigen Opfern dem Herrn dargebracht werden, nach z B. Mos r?, „Ihr sollt eine Garbe aus den Erstlingen eurer Erndte zu dem Priester bringen." r z) Am Psingstfeste mußte gleichfalls ei» zugegebenes Opfer geopfert werden , nach 4 B. Mos. 28, 26. An dem Tage der Erstlinge 14) An eben diesem Feste war man verbukst den, 2 Webebrode mit den dazu gehörigen Opfer» dem Herrn därzubringen, nach z B. Mos. r z-» 17. „Aus allen euern Wohnungen sollt ihr Hinjubringen die 2 Webebrode." - L 4 t ^.

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