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Der Jude · 1771-01-01 · Eilftes Stück (1771) · p. Seite 162

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Siebenter Band (1771)
Issue
Eilftes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 162 (sequence 2)
Language
German
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IL» »XO ben, nach; B. Mos. 23,21. „du sollst nicht verziehen, es zu halten. " 21) Alle Opfer müßten in den Tempel gebrachtwerden,; B. Mos. 12, 14. „da sollst du alles thun, was ich dir gebiete. — K 22) Außerhalb dem Tempel durften die heiligen Opfer nicht geopfert werden, nach; B. Mos. ir, iz. ,,Hüre dich, daß du nicht Brandopfer opferst. " 23- Dergleichen Opfer durften auch nicht außer dem Tempel geschlachtet werden, nach 8 V. Mos. 17, 3. 4. „Wer einen Ochsen oder Lamm schlachtet, und es nicht zu der Thüre der Hütte des Stifts hinbringet, der soll ausgerottet werden." Wir zeigen die l 9 Copitel, in welchen MaLlMSNides diese Gebote mit vieler Weitschweifigkeit erkläret, wiederum.nur nach ihrem Hauptinhalte an. Im ersten redet er von den Opferfähigen Thieren, derer, wie bekannt fünferley Arten waren, nämlich Rinder, Schaafe, Ziegen , Turcel, und junge Tauben. Die Opfer selbst theilk er in allgemeine, welche die ganze Gemeinde überhaupt, und in besondre, welche «ur einzelne Personen bringen mußten. Zu den allgemeinen sowohl , als Privat, Opfern rechnet er die Brandopfer, Sündopfer und Fried - oder Dankopfer. Dabey merkt vr an, daß die Gemeinde außer den beyden Lämmern, welche jährlich an dem Wochenfeste mildem Webebrode mußten gebracht werden,

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