Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Siebenter Band (1771)
- Issue
- Eilftes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 161 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Der Jude. Siebenter Band, - Eilftes Stück. D rey und zwanzig Gebote hatte MaimSs nides in den zten Abschnitt seines 8ten Buchs zusammengefaßt. Da uns nun der Raum zuletzt nörhißte, bey der l 7km Nummer abzubrechen, so folgt mir mathematischer Gewißheit , daß ihrer noch sechse übrig sind, welche also lauten: „ - 8) Die Priester, als Aarons Nachkömmlinge, mußten das , was von Speißopfern übrig blieb, essen, nach z B. Mos. 6,16. „dasübrige soll Aaron mit seinen Söhnen essen." 19) Alle Opfer , die jemand vermöge seiner Gelübde, oder einer andern Sache wegen schuldig war, dem Herrn darzubringen, mußte er auf das nächstbevorstehende Fest mit nach Jerusalem nehmen, nach 5 B. Mos. l2. 5 6. „du sollst dahin gehen, und mitbringen Brandopfer, Schlachtopfer. 20) Die Opfer, wozu man sich durch ein Gelübde verbindlich gemacht hatte, nebst denen freywilligen Opfern, durfte man nicht aufschie- 7. B. n-St. L Len,