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Der Jude · 1771-01-01 · Siebentes Stück (1771) · p. Seite 109

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Siebenter Band (1771)
Issue
Siebentes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 109 (sequence 13)
Language
German
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L4 «X» -°9 sollten, sagt er , die Gottlosen wieder lebendig werden können, da sie schon bey lebendigen, Leibe todtsind? nach der Sentenz unserer Rabbinen: Die Gottlosen heißen schon kodt, wenn sie noch leben; die Gerechten aber heißen auch im Tode lebendig: S. s. Erklärung des Talmud.'Tract. Sanhedrm S. 120. C. i.Diese Meinung un» terschreibet Rabbi Zlbhu, wenn er spricht: der Tag, an dem es regnet, ist größex und herrlicher, als der Tag der Auferstehung: denn der Regen kömmt sowohl denen Gerechten als Ungerechten zu gute; die Auferstehung aber betrift nur-allein die erstern. Siehe den Talmuöischen Tractat Thaanic. S. 7. C. r. — Auch Rqbbi Bachai stimmt hiermit in seiner Auslegung der 5 Bücher Mos (S. zz.C. 4.) überein: die Gottlosen haben weder Gesetz noch Weißheit, sie wißen und erkennen die Werke, und Wunder des Heiligen Hochgelobten Gottes nicht, daher sterben sie auch, wie das Vieh, und ihre Seele gehet mit dem Leibe unter, nach Sprüchw. Sa!om> 19. „Das Licht der Gottlosen wird ausgclöschet." So wie nun das Lickt bey Ermangelung des Oels verlöüchcc, so stirbt die Seele des Gottlosen mit seinem Körper, von welchem als gleichsam von dem Oele, die Seele, als ein Licht betrachtet, abhangt. Eben dasselbe lehret David Aimchi in seiner Auslegung der Worte Ps. r, 5. „Darum werden die Gottlosen nicht bestehen im Gericht." Weil die Gottlosen, spricht er, in dieser Welt auf bösen Wegen

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