Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Siebenter Band (1771)
- Issue
- Sechstes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 89 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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«XO LL 8- und Hauptgrund von den Gründen unsers Gesetzes: denn wir finden sowohl in den 5 Büchern Mosis, als auch in den Propheten, und übrigen,Büchern der Heil Schriftstellen, die zur Gnüge beweisen , daß der Glaube an die Auferstehung der Todten nothwendig und göttlich sey. Es folget also daraus klar,'daß derjenige , welcher kein gedenken tragt, zu sagen, man könne die Auferstehung nicht aus dem Gesetze behaupten, sich von der Gemeinschaft der Heiligen ausschliesse, und „ einen Hauptpunkt des Gesetzes leugne. Ein solcher ist ein Letzerr und Epikliräer:, und hat keinen Theil an der künftigen Welt, oder dem ewigen Leben. Eben so nachdrücklich läßt sich davonzMabbi Istrak Abuhaph im Menorat Hammaok S. 66. C. i. vernehmen : Wer die Auferstehung der Todten , oder eines von allen im Gesetze enthaltenen Wunderwerken und Zeichen leugnet, der thut eben so viel, als wenn er das ganze Gesetz über den Haufen stieße, und hat keinen Theil an der zukünftigen Welt, wie unste Rabbinen in dem Talmudischen Tractat Gam Hedrin S. 90. C. i. in folgenden Worten bezeugen: Wer die Auferweckung der Todten nicht zugiebt, kann besonders um deswillen keine» Theil an der ewigen Seeligkeit haben, weil es eine von den, Haupteigenschaften unsers hochgelobten Gottes ist, daß er gleiches mit gleichem vergelte, und jede Strafe ihrer Sünde propors rionire, daß also derjenige der diese Lehre ge« § s läugnet