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Der Jude · 1770-01-01 · Achtzehntes Stück (1770) · p. Seite 274

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Sechster Band (1770)
Issue
Achtzehntes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 274 (sequence 2)
Language
German
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274 5 B. Mos. 18, 4. »die Erstling- -eines Korns rc. 2) Daß man einen dergleichen Zehenden zu entrichten-habe. S) Daß man diese Ttirmma Nicht eher gebe als die Erstlinge, noch den ersten Zehenden vor der Trumms, noch den zwecken Zehenden vor dem ersten, sondern in gehöriger Ordnung-eines nach dem andern; nach 2 Mos: 22, 29. „Deine Fülle, und deine Thränen (d. i. dein Getraide, dein Most und dein Oel ) sollst du nicht verzögern, d. h. nach der Rabbinischen Erklärung: du sollst das nicht zurücke halten, was eigentlich vorhergehen , muß. 4) Kein Fremder soll von diesem heiligen Heb,- opfer essen, nach z Mos. 22, rc,. „kein Fremder soll vom Heiligen essen.« 5) Kein Hausgenosse oder Miethling des Priesters soll davon essen, ebendas. 6) Kein Unbeschnittener, eben das. 7) Auch kein unreiner Priester, eben das. 8/ Keine entweihete Priesterstochker, i. die einen Fremden geheirathek hat, ebendas. Maimonides setzet diese Verbote in r; Capiteln auseinander, die wir ohnerachtet mancher interessanter antiquarischer Anmerkungen, vor, beygehen , weil dergleichen Hebopfer bey den heutigen Juden nicht Mode sind. Der vierte Abschnitt Hilchus Msisser, handelt von dem Rechte des erste«

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