Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Sechster Band (1770)
- Issue
- Sechzehntes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 245 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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245 »X» nehmung der Geschenke, der Stolze und der von sich selbst Eingenommene die Kleidermoden und den Putz,der Wollüstige denl lmgcmg mit reizenden Personen, verschwören rc. obgleich ein Vernünftiger, und über sich selbst herrschender dergleichen Hülfsmittel nicht nöthig hat; bey jenen Unenk- Haltsamen aber ist cs ein Beweiß ihres Ernstes, Gott zu gehorchen. Außer diesem haben die Gelübde schlechterdings keinen Werth, und sind Gott nicht angenehm. (Vernünftig geurtheilt!) Hat sich aber jemand,ohneNachtheil scinerFamilie, zu mildenStistungen anheischig gemacht,so gereicht es zur Ehre Gottes, sich nicht davon lossprechen zu lasten, sondern sein Versprechen zu erfüllen; wie es auch der König David that, wenn er sprach: „Ich will meine Gelübde dem Herrn bezahlen." Die Heiligungsgelübde der heutigen Juden bestehen darinnen, daß sich einer anheischig macht, etwas zur Erlösung der Gefangenen, zur Pflege der Kranken, zur Beerdigung der arm Verstorbenen, zur Ausstattung armer Madgen, beyzutragen, oder zur Bedürfniß der Synagogen, z.E. luchter, Weine, Ornat, rc.rc. Geld auszusetzen. Die vornehmste Gelübde aber bestehet darinn, wenn man der Synagoge oder dem Tempel eine neue Gesetzroke vor sein Geld anschaffet. Denn da eine solche Gesetzrolke, nach Beschaffenheit auf hundert und mehr Thalcr zu stehen kömmt, so wird aus (einem solchen Geschenke bey ihnen ein schreckliches Aufheben gemacht, und viel Cerirnonie dabey gebraucht. Gemeiniglich wird sie Q 3 (eine