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Der Jude · 1770-01-01 · Sechzehntes Stück (1770) · p. Seite 241

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Journal
Der Jude
Volume
Sechster Band (1770)
Issue
Sechzehntes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 241 (sequence 1)
Language
German
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Dcr Jude. Sechster Band, Sechzehntes Stück. der Erklärung des Mamrsnides über die Gebote: von Gelübden blieben wir bey denen Personen stehen, die sich nach der Schatzung gelobte», oder welche von den Priestern nach ihren Vermögen und Alter taxjrer wurden. Dieses geschähe nun nach folgender Taxe: Ein Mann von 20 - 6o Jahren, mußte sich mit;c> heiligen Seckeln, eine Frau von diesem Alker mit zo, ein Knabe von 5 - 20 Jahren, mit 20 Seckeln, eine Jungfer von gleichem Alter mit der Hälfte, ein Knablein von einen Monate bis; Jahren mit 5, ein Mädgen eben so alt, mit drcy, ein Mann über 60 Jahr, mit 15. und eine dergleichen alte Frau mit rcr Seckeln, (welches nach dem eigentlichen Frauenzimmermasstabe wohl zu viel war) lösen, woraus das Sprichwort entstanden: eiu alter Mann im Hause sey einem zerbrochenen Scherben gleich, hingegen eine alte Frau sey ein guter Hausrath, man verstehe: für die Priester; da hingegen im gemeinen Leben das Sprichwort umgekehrt wurde. 6. B. 16. Gr. Q Ge-

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