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Der Jude · 1770-01-01 · Dreyzehntes Stück (1770) · p. Seite 203

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Journal
Der Jude
Volume
Sechster Band (1770)
Issue
Dreyzehntes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 203 (sequence 11)
Language
German
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-' *XG TH' so; z) 'siipsri Schwuoß Hnpickodon -. i. ein solcher Schwur, den mgn zum Schaden seines Nächsten, um ihn um das Seinige zu bringen, ausspricht, es bestehe nun m einem Deposito, oder Pfände, oder entwandtem, oder gefundenem Gute,— ' 4) mini Gchwuoß Hneduß, der Zeugeneid , da einer der zum Zeugen gngeruss'n -wird, schwöret, daß er entweder, die" Sache, die er weiß, nicht wisse, oder das Gegentheil dessen was ex davon weiß, beschwöret. , 'Im zweiten Eapite! lehret er, daß es einerkey sey, ob man selbst schwöre, oder sich die Eidesformul vorlegen lasse, und sie nur besähe. So ist es auch eben das , ob einer bey dem Naznen, oder bey den Eigenschaften Gottes, z. E. bey dem, der allmächtig barmherzig rc. ist, schwöret. — Maünonides gehet so weit, daß er eine blos doppelte Bejahung,- wenn man sagt ja ja! und auch eine doppelte Verneinung für einen Schwur erkläret. Endlich zeigt er, daß zur Gültigkeit eines Schwures gehöre, daß er im Herzen beschlossen, und mit dem Munde ausgesprochen werde. Wenn aber jemanden bey dem Schwören ein anderes Wort entfährt, als er jm Herzen hatte, z. E. er vermißt sich; nicht Wieder in dieses oder jenes Haus zu gehen, und yr nennt doch unversehens ein anderes , so ist der Schwur-unkräftig, und er kann in bcyde Häuser Lehen. Denn er hat da nicht mit dem Munde . gespro-

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