Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Sechster Band (1770)
- Issue
- Zehntes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 146 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2577043-2577052-9903508--2372-2579312- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
'46 LT *x» LT oder seine Enkelin, oder Mutter und Tochter, und Enkelin zugleich , seiner Frauen Mutter und Großmutter gemisbrauchet hatte, wurde verbrannt. Der Ehebruch hingegen, weil in -er heil. Schrift keine bestimmte Todesart darauf gesetzet ist, wurde mit dem Strange gestraft, ausgenommen, wenn die Ehebrecherin« eines Priesters Tochter war, so wurde sie verbrannt. Eine verlobte Braut, die mit" einem andern zuhielt, wurde sammt ihrem Chapeau gesteinigek, und alle Laster , von welchen es in der Bibel heißt: sie sollen sterben; ihr Blutsey über ihnen, wurden mit der Steinigung, und wo der Zusatz: «ihr Blut sey über ihnen" weggelassen war, mit dem Stricke bestraft. Andere verbotene Vermischungen, auf welche die Bibel nicht eine ausdrückliche Todesstrafe verordnet hatte, hatten sich der Ausrottung *) schuldig gemacht, und wenn es die weltliche Obrigkeit erfuhr, so erhielten sie auch die Geist felung. Von den obrigkeitlichen Bestrafungen war auch der Gelehrte nicht befreyct, doch wurden sie nicht ohne vorhergegangene verachtete Warnung vollstrecket. Wer sich mit verbotenen Personen vom zweiten Grade vermischet hatte, der bekam zum Gratiale N2v Mekkas Mar- *) Es ist zu merken daß die Ausrottung keine weltliche Straft, sondern nach der Rabbinen Erklärung, eine frühzeitige Hmtaffung von der Wckt, bedeutet. -