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Der Jude · 1770-01-01 · Neuntes Stück (1770) · p. Seite 139

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Sechster Band (1770)
Issue
Neuntes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 139 (sequence 11)
Language
German
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LL »X* L2 . . -zten hatte, wurde durch ihre Schönheit entschieden. Alle dieses Geld aber gehörete dem Vater . der Geschwächten. — Iin dritten Capitol handelt er von denr Vetlaumdcr eines Frauenzimmers. Wer einem Mädgei/oder einer Frau einen bösen Namen zu machen suchte, und der Unwahrheit überführet werden kennte, der wurde gegeißelt, oder nach Beschaffenheit der Umstände mit andern tüchtigen Schlägen bezahlet, und über diß mußte er ihrem Vater eine Geldstrafe von ioo Silberlingen erlegen. Die Sache bestund eigentlich darinne. Wer ein lediges Frauenzimmer geheyrathet hatte, und gerichtlich aussagte, daß er ihre Iungferschaft unrichtig befunden hätte, zugleich auch Zeugen aufstellen konnte, welche beweisen konnten, daß sie wahrend seiner Bekanntschaft auch mit andern zugehalten hätte, so wurde die Streitsache von einem besondern Gerichte, das aus 2 z Personen des höhern Raths bestund, auf das sorgfältigste untersucht. War die Beschuldigung gegründet, so wurde die Beklagte gesteiniget, wo aber nicht, so verfiel der Mann in die obige Strafe, und war verbunden, sie Zeitlebens als seine Frau zu behalten , di« falschen Zeugen aber wurden gesteiniget. Der fünfte Abschnitt nvlv Alchus Sore, die Rechte einer Ehebrecherin,' bestehet aus 2 Ver - lind einem Gebote, r ) Daß man einer Ehebrecherin nach dem Gesetze thue, welches 4 Mos. 5, Zo. gegeben ist: »Und

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