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Der Jude · 1770-01-01 · Achtes Stück (1770) · p. Seite 128

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Sechster Band (1770)
Issue
Achtes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 128 (sequence 16)
Language
German
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rrL OX» LZL würde der Zahlungstermin deö Seckels auSgerufen, am rzten setzten sich d e Einnehmer jedes Landes in ihre Expedition, um dieses Geld zu empfangen, doch forderten sie es mit her größten Gelindigkeit ein, und bis dahin durften keine Zwangsmittel gebraucht werden. Im Tempel aber setzten sie sich erst den 2;ten nieder, und von diese)» Tage an trieb man dieses Geld mit Gewalt zusammen, und nur die Priester waren vou dieser Execution ausgenommen. Das Meyce <L«rpikel meldet, daß in jeder Provinz 2. und in dem Tempel IZ. Einnehmer mit ihren Caffen gesessen Haben, welcher (Casse) Gestalt, Größe, Unterschiede rc. sorgfältig beschrieben wird. I'in dritten Lapirel führt er an, daß west jeder vor sich einen halben Seckel in nacurri zu entrichten, schuldig gewesen sey, und zweene, oder mehrere gleichwohl das ihrige im ganzen hätten abtragen, wol« . len, sie ein gewisses Aufgeld deswegen hätten bezahlen müssen, welches Lalbon heißt, and die Helfte eine Maha auf jeden halben Se-> ckel betrug. Im vierten L'npitei redet er von noch andern Einnehmern des Tempels, d-e in alten Zeiteü gewöhnlich gewesen, bey denen wir unö aber nicht aufhalren wollen.

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