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Der Jude · 1770-01-01 · Siebentes Stück (1770) · p. Seite 106

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Sechster Band (1770)
Issue
Siebentes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 106 (sequence 10)
Language
German
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Ivö LS OXO LA fünf und zwanzig Jahre sind verflossen, daß ich unstake und flüchtig ohne Ruhe auf der Welt herum irre, denn z schreckliche Engel des Verderbens verfolgen mich allenthalben, wo ich mich hinwende, schlagen und peinigen mich, und speyen vor mir aus: Also soll dem Manne geschehen, welcher die Marnseriin unter Israel vermehret hat! Dieses ist die Art der Bestrafung welche Ps. i Oy, 6. angezeigt ist: „Setze den Gottlosen über ihn, und der Satan müsse zu seiner Rechten stehen." — Sichet denn mein Herr nicht einen zu meiner rechten und einen zu meiner linken, welche beständig obige Worte ausrufen? Sichet er denn nicht, wie mich der dritte so mörderlich plagetundmir tödtlicheHiebe giebt? Der Mabbi wandte ein : Unsere Rabbiuen haben gelehrek, daß das Strafgericht der Gottlosen nur 12 Monate in der Hölle daure. (Unsers Erachtens verrath diesergroße Beschwörer, der, doch die Schechma zur Begleitung hatte, eine schreckliche Unwissenheit oder vielleicht stellte er sich deswegen dumm, damit die Anwesenden in dieser wichtigen ^ehre, von «dem Geist selbst unterrichtet würden. ) Du verstehest den Inhalt dieses Ausspruchs, nicht, warf ihm der Geist vor , denn die Bestimmung der 12 Monatlichen Dauer der Höllenstrafen ist zu verstehen, nachdem die Gottlosen ausser der Hölle ihre Strafen schon gebüßet haben , alsdann werden sie erst in dis Hölle gebracht, wo sie r2 Monat bleiben müssen, damit die, Seels

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