Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Sechster Band (1770)
- Issue
- Drittes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 48 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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48 »x» als die Bestrafung der Hölle selbst. Detin dis-r se wird nur an den'en,die vom zwanzigsten Jahre an sterben, ausgeübt, (andere wollen, vom dreyzehnten Jahre an.) jene aber, (im Grabe,) erstrecket sich sogar auf die Gerechten und unmündigen Kinder und Säuglinge, so, dasi keiner davon ausgenommen ist, als diejenigen, die im gelobten Lande, und Freytags kurz vor dem Einbrüche des Sabbaths sterben. Das Gerichte selbst wird folgender gestalt gehalten. Der Mensch wird mit Leib und Seele vor Gott gebracht, und Gott redet ihn also an: Du hast mir grosse Mühe verursacht, indem ich dich sowohl in Mutterleibe, als durch dein ganzes Leben hindurch erhalten, und für allem Unglück bewahren müssen. Hast du auch mein Work fleissig studirt, und Liebeswerke an deinem Nächsten ausgeübet, und meine Gebote gehalten, rc. Da nun der Mensch unmöglich alle solche. Richterfragen bejahen kann, (denn welcher Jude kann sich einer völligen Unstraflichkeit berühmen?) so wird er sogleich s Engeln des Verderbens ausgeliefert, warum just fünfen? Weil ec sichan den; Büchern Mosis,in welchen das Gesetz enthalten ist, versündiget hat. (Wie diese Engel weiter mit ihm verfahren, werden wir st» künftigen Stücke ersehen.) -!