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Der Jude · 1770-01-01 · Drittes Stück (1770) · p. Seite 47

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Sechster Band (1770)
Issue
Drittes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 47 (sequence 15)
Language
German
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LR »x» LU 47 die gottlos gelebek haben, haben ihren gleich bey dem Abschiede aus der Welt vergessen- und antworten darauf: Es ist dem ^»ochsten bekannt, daß ich meinen Namen nicht zu nennen weiß. Wotauf denn der Todesengel die Seele zu einer Rückkehr in den Körper zwingt, damit er den ganzen Menschen mit den erschrecklichsten und grausamsten Plagen und Schlägen strafen könne. Aber auch für dieses Tractament haben die vorsichtigen RabbineN ein BefreyuNgsmittel ausgesonnen, indem sie verordnen, daß man allezeit bey der letzten Strophe des von uns im ersten Bande beschriebenen Schändlich Esrchgebets einen Vers aus der heiligen Schrift hersagen solle, der sich mit eben dem Buchstaben, alsder Name des Verstorbenen anfängt. Ja sie sind so gütig gewesen, und haben aufeine Menge Namen selbst die Verse Vorgeschlagen, wie solche in einem alphabetischen Register zu ENdedes Buchs Ez HachajiM, aNMtreffeN sind. Die vierte Strafe Lhibbüt Aakkebtr, das Klopfen oder Leiden im Grabe wird für eine der peinlichsten gehalten, theils deswegen - weil sie an sich schmerzlich ist, und Leib und Seele zugleich betrifft, theils, weil Nach der Lehre des Buchs Reschith Lhdchma S. 41- Col. 1. auch sogar die Gerechten und kleinen Kinder davon nicht ausgenommen sind. Der Gerichtstag, heißt es daselbst, nach welchem der Heilige Hochgelobte den Menschen zur Bestrafung im Grabe verurtheilk, ist schwerer, als

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