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Der Jude · 1770-01-01 · ZweItes Stück (1770) · p. Seite 32

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Sechster Band (1770)
Issue
ZweItes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 32 (sequence 16)
Language
German
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r- »XO LL «icht scheeren lassen, keine weiße Wäsche anziehen, an Hand und Hals ein Eisen kragen , sich vor die Synagogenthüre queer über legen, damit die Hineingehenden über ihn wegschreiten, und alle Schmach und Schande, womit er belegt wird, gedulkig ertragen. ( Man halte dieses nicht für die Buße eines Christenmörderö , sondern eines , der einen Juden gelobtet.) Was dieser strenge Verfasser für ein richtiges Verhältniß in Verordnung der Bußen beobachte, erhellet unter andern daraus, daß er auf die Sodomiterey nicht mehr als ein 4s tägiges Fasten setzt. Der von den Juden für heilg geachtete Rabbi Istrac Lovia ist in seinen Verordnungen noch strenger, indem er sogar demjenigen, der am Sab« bathe weiter, als 2200 Ellen gegangen ist, oder sonst eine kleine in der Bibel nicht bestimmte Arbeit gethan hat, n; 6 Fasttage zur Büßung angesetzet hat. Seine große Strenge sucht er , aus dem Worte nuiwri Teschubaa, d. i. Buße zu rechtfertigen, indem er nach der Cabbalistischen Regel Notarikon aus jedem Buchstaben eines Worts wieder ein besonderes Wort formirek, und demnach folgende 5 Worte herausbringt -iLvsl iSdll pH? rwxN d. h. Fa; sten, Sack und Asche, Weinen und Klagen. Deswegen soll ein Büßender seine Zeit mit Fasten , Weinen, Klagen und Trarstrn im Sacke uni» m der Asche zubringen.

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