Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Sechster Band (1770)
- Issue
- Erstes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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4 *x* Sünde wird ihm nicht eher als an dem Tage sei» nes Todes vergeben; nach Ies. rr, 14. „Was gilts, ob euck diese Missethat soll vergeben werden bis,ihr sterbet?« Im zweiten Capitel lehret er, daß die eigentliche Busse darinne bestehe, wenn der Sünder die begangene Sünde inskünftige gänzlich vermiede, und zwar weder aus Furcht noch aus Mangel der Möglichkeit. Es hätte z. E. einer mit einem Weibe, die er sehr liebte, Ehebruch begangen^ und er bereuete diese Sünde, es fügte sich aber nach der Zeit, daß er mit derselben Frau, die er immer noch liebet, an einen einsamen Ort, da ihm nichts in Wege wäre, zusammen käme, und ohnerachtet dieser reihenden und einladenden Gelegenheit enthielte er stch dennoch des Lasters, so ist die, ses eine wahre Lebensbrsserung. So in andern Fällen mehr (worinnen er Recht hat.) Von einer solchen rede Salomo Pred. ir, i. „ Gedenke an deinen Schöpfer in deiner Jugend" bekehret sich aber ein'solcher Sündenknecht nicht eher als in feinem hohen Alter, wo er zu den wenigsten Sünden noch aufgelegt ist,, die er bey noch unerschöpften Kräften gerne begehen würde, so ist dieses freilich eine schlechte Busse; wenn er aber in derselben bis auseinen Tod beharret, so erhält er doch Vergebung von Gvlt, nach Pred. Salom. r r, r. „Ehe denn die Sonne, Mond und Sterne finster werden, und Wolken nach dem Regen kommen."^ Maimonides lehret ferner, daß die rechtschaffene Buffe darinne bestehe, daß man seinem ganze