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Der Jude · 1770-01-01 · Zwey und zwanzigtes Stück (1770) · p. Seite 342

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Journal
Der Jude
Volume
Fünfter Band (1770)
Issue
Zwey und zwanzigtes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 342 (sequence 6)
Language
German
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S§r »XO unfern lesern zu weitläuftig zu werden, befürchteten. Wir wollenl indessen poch etwas dabey stehen bleiben. . . Dieses weitläuftige Werk (des Talmuds) wird von allen Juden überhaupt für göttlich gehalten, und beynghe noch dem Gesetze Mosis vorgezogeg. Denn nicht allein,jn hem talmüdischen Traxt. Berber Mezier, S, z z. C. r. heißt es: „Denjenigen, die sich mit der heiligen Schrift beschäftigen, kann es als eine Tagend, und auch als keine, wenigstens als eine gleichgültige Sache angerechnet werden. > Wer aber fleißig^ in der Mischna studirek, dem wird es nicht allein füress «e grosse Tugend hier in der West angerechnet, sondern derselbe hat auch dafür eine überaus gross, se Belohnung in der Ewigkeit zu erwarten. Den höchsten Grad her Tugend aber erreichen diejenigen, die sich mit der Gemqra beschäftigen," aber auch andere vernünftigere rabbmjsche Schriften, Maimonidis und Aben Esta seine nicht ausgenommen, halten den Talmud für unentbehrlich. Sp stehet in dem Buche Ammude!<r,S. Z5>, der unsinnige Lohspruch: Denke nicht, daß das schriftliche Gesetz dgs Hauptwerk oder der Grund sey; Addarabba, d- ». umgekehrt , das mündliche Gesetz ist das Fundament und um desselben willen hat Gott eben den Bund mit Israel aufgerichtet, wie solches 2 B. Mos. 34, 27. geschrieben stehet: Schreibe diese Worte. Denn nach diesen Worten habe ich mit dir und mit Israel einen Bund gemacht. (Im Ebr. heissen

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