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Der Jude · 1770-01-01 · Ein und zwanzigtes Stück (1770) · p. Seite 322

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Journal
Der Jude
Volume
Fünfter Band (1770)
Issue
Ein und zwanzigtes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 322 (sequence 2)
Language
German
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zrr LA OXS LA Dank soll blos in einet ehrerbietigen und demüthigen Verbeugung bestehen. , Wenn er vor seineur Rabbi erscheint, so, soll er sich ohne Erlaubniß nicht niedersetzen, und auch nicht eher aufstehen, als bis es ihm befohlen wird. Bey dem,Weggehen aber, soll er ihm nicht etwa den Rücken zukehren, sondern er soll sich rückwärts mit einer submissen Stellung davon schleichen. Wenn' er von ohngefähr seinen Lehrer kommen sieht, so muß er, 'wenn-er gehet, stehen bleiben, und wenn er sitzt, aufstehen, so lange bis der Rabbi vorbey ist. Ueberhaupt ist der Schüler verbunden, die Befehle und Geschäfte seines Lehrers eben so genau zu verrichten, als ob er sein Bedienter wäre. Jedoch verstehet sich dieses nur von einem solchen Lehrendem man seine ganze Wissenschaft zudanken hat. Die niedern Kin- Lerlehrer, welche in den Anfangsgründen unterrichten, oder bey denen man hier und da eine einzelne Wissenschaft erlernet, gehören nicht mit zu - dieser verehrungswürdigen Classe. Um Ende wird auch noch dem Lehrer die Verbindlichkeit aufgelegt, daß er seine Schüler ebenfalls auf gewisse Weise ehren, und lieben, und sie an sich gewöhnen, ja sich die Ghre seiner Schüler eben so sehr, als seine eigene angelegen seyn lassen solle — , Das 6te Capitel handelt von der Ehrerbietung, die, man ohne Unterschied jedem Gelehrten schuldig ist, so, daß jedermann vor ihm, wenn er noch vier Ellen weit von ihm entfernt ist, aufzusteh'en

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