Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Zwanzigtes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 316 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Zlü . . Z^S *XO 2^ , 2) Daß Man die Weisen und Gelehrten ehren soll; nach z B. M. 19, 32. Für einem grauen Haupte sollst du aufstehen, und die Alten ehren. Die letzten Worte heissen im Ebr. Hg kNIM du sollst verherrlichen das Angesicht des Alken. Woraus die Rabbinen den Schluß gemacht haben, daß das Wort As Goken d. i. Alten, so viel bedeute, als NV2N N2PW?17 d. i. ein solcher, der sich Weisheit und Gelehrsamkeit erworben hat. Maimonides hat über diese 2 Gebote 7 Capitel Erklärungen geschrieben, aus welchen wir einen kurzen Auszug liefern wollen. Im ersten beweiset er, daß jeder Mensch, Weiber und Knechte ausgenommen, verbunden sey , im Gesetze zu studiren, und daß insonder- Heit jedem Vater obliege, seinen Sohn entweder selbst, oder durch einen Lehrer im Gesetze unterrichten zu lassen; daß von dieser Pflicht weder der allerreichste, noch der allerärmste Bettler, weder der Jüngling noch der älteste Greis, weder der Gesunde noch der Kranke frey, sondern vielmehr schuldig sey, so wohl bey Tage, als in der Nacht, im Gesetze zu studiren. Er verordnet ferner, daß die Zeit, die er zum Studiren anwendet, in 3 Theile getheilet werden solle, nämlich ein Theil soll auf das geschriebene Gesetz, oder auf die heil. Schrift, der zweite auf das mündliche Gesetz , d. i. die Auslegungen der Rabbinen, der'dritte auf die Gemara oder den Talmud verwendet werden, damit er daraus erlerne, wie das göttliche x 1