Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Dreyzehntes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 207 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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H>K GXS LA 207 he bei breitet, sind schuldig, eben so sehr zu reißen, zu klagen und zu trauren, als ob ihnen ihr leiblicher Vater gestorben wäre. Denn derTod eines solchen Mannes, sagen sie, ist der Welt schädlicher, als alle Flüche, die in der riNDIN Tochec!)s, d. i. in der Strafrede, welches Moses im 2 8 sie« Cap. des;tcn Buchs an die Israeliten gelhan hat, enkhalten sind. Und wenn ein solcher Rabbi nicht gehörig beklagt und betrauert wird, so straft Gott mit Theurung und Hunger. Derjenige , sagt Rabbi Jehudn, der sich bey der grauer eines Weisen trage finden läßt, verdient lebendig begraben zu werden; denn er ist ärger gls ein wildes Thier; indem man findet, daß als Methusalah gestorben war, welcher 900 Jahre lang die Mrj'chna, d. i. den Talmud studirt, und gelehrt hatte, man ihm zu Ehren im Himmel eine Trauervcrsammiung gehalten, welches die Menschen in einem Sturme gehört, und daß sich alle Thiere zu seinem Grabe versammlet, und die bit-, kerstcn Thranen auf dasselbe geweinek haben. Da nun der Tod eines solchen gelehrten Mannes eine so wichtige Sache ist, so sind mich Hey. demsi lbcn ganz andere Gebete verordnet, als die, so man bey gemeinen Reichen brauchet; bey jeder Handlung, die man mir seiner Reiche vornimmt, sagt man eine Menge Sprüche der heil. Schrift her; besonders solche, da von der Vundeslade gehandelt wird, und da vergleichen sie den Tobten mit den Gesetztafeln und den Sarg mit der Bundeslade. Ja sie wenden sogar die deutlichsten Weis-