Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Eilftes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 165 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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LU GXG LU '65 werden, so seyd ihr, die ihr nicht aus dem Stamme Aaron, dem Tode deswegen unterworfen, lind dieses um so viel gewisser, weil derjenige, der die Gesetze der Rabbinen Übertritt, dadurch so schon Len Tod verdienet, nach dem bekannten Satze: WM IM d. i. derjenige, welcher den Zaum zerbricht, wird von einer Schlange gebissen werden. Das soll so viel heissen: Wer die Vorschriften der Rabbinen, die gleichsam um die göttlichen Gesetze ein Zaum seyn sollen, verletzt, soll eines ungefähren Todes sterben. Wenn nun die Kleider zerrissen werden, so muß solches stehend geschehen. Wer es sitzend thut, dein wird es nicht angerechnet, sondern er muß sie noch einmal stehend zerreißen. Und hierinnen berufen sie sich auf den König David, von welchem es 2 Sam. iz, 31. heisset: „Da stund der König aufund zerriß seine Kleider." Damit der Riß in die Augen falle, so muß er forn an der Brust vom Halse herunter geschehen, und zwar an einem Orte, wo das Kleid nicht genähet ist, den Fall ausgenommen, wo der Riß über keinen Anverwandten geschiehst,da darfauch die Naht nur aufgetrennet werden. Ferner muß der Riß wenigstens eine Faust breit, lang seyn, weil es 2 Sam. i, n. heisset: „Da fassete David seine Kleider und zerriß sie;" aus welchem die Rabbinen schließen, daß weniger, als eine Faust breit, sich nicht fassen lasse. Sollte es sich aber zutragen, daß einer die Kleider -weymal nach einander über zwey Todte zer- L z reis-