Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Fünfter Band (1770)
- Issue
- Zehntes Stück (1770)
- Date
- 1770-01-01
- Page
- Seite 146 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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»46 LA EXE LA keil," und siebenmal die Worte: „Der Herr ist Gott." Das letzte: „HöreIsrael, der Herr unser Gott ist ein einiger Gott." Und da muß das Wort NNW Echckd, d. i. der einige, bis zum völligen Ausfahren der Seele gedehnet werden, es daure so lange als es wolle. Einige haben auch die Gewohnheit, brennende Wachskerzen in der Hand zu halten, und sie bey dem Abscheider: der Seele auszublasen. Unter einer halben Viertel Stunde nach dem Sterben, darf sich niemand unterstehen, den Todten anzurühren. Nach dieser Zeit sollen die Anwesenden dem Verstorbenen eine Feder auf den Mund legen, um zu untersuchen, ob noch ein Oden in ihm sey, und wenn sie keinen mehr verspüren, sollen sie sprechen: nvw "1112 d. i. „Gelobet sey der wahrhaftige Richter." Hernach drücken sie ihm Mund und Augen zu, und reisten krinh, d. i. zerreißen zum Zeichen der Trauer ihre Kleider. (Die Art, wie solches« und die Personen, von denen es geschehet, werden wir untenanzeigen). Sodann nehmen sie den Todten aus dem Bette, legen ihn auf Stroh, welches nach der Länge gelegt ist, strecken ihm Hände und Füße gerade herunter, bedecken die Leiche mit einem schwarzen Tuche, und setzen ein brennendes Licht zum Haupte, das sie Nefchomme oder Geelenlicht nennen. Sie sollen dabey sorgen, daß sie die Füße der Leiche gegen die Thüre kehren; und wenn dieses alles geschehen ist, so sollen sowohl alle Einwohner des Hauses, als auch die Nachbarn alles vorrathige