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Der Jude · 1770-01-01 · Achtes Stück (1770) · p. Seite 125

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Fünfter Band (1770)
Issue
Achtes Stück (1770)
Date
1770-01-01
Page
Seite 125 (sequence 13)
Language
German
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LA »X* LA '2; Herr erinnere sich deiner zum Frieden, oder; Gott erbarme sich deiner; grüßet hernach alle Anwesenden, und setzet sich zu den Füssen am Bette nieder. : Das Gespräch, das er mit ihm führet, muß anständig und von keinen weltlichen Dingen, sondern von geistlichen Materien, von dem Zustande seiner Seele, von der Ewigkeit, der er sich nähert, oder auch von den nöthigen Anstalten und Verordnungen, die er, wenn er sterben sollte, in seiner Familie zu machen hat, hergenommen sehn. Bey einigen Krankheiten, als bey der rochen Ruhr , bey heftigen Kopf- und AugenschMerzen wird gar kein Besuch »erstattet und angenommen; bey der rochen Ruhr um der Schamhaftigkeit, bey Kopfschmerzen aber, um der Beschwerlichkeit zü reden , willen. Nebrigens soll sich der Kranke auch eines geschickten Arzres bedienen; widrigenfalls halt man ihn für einen Selbstmörder. > Des Arztes Pflicht aber bestehet barinne,daß er sich seiner Geschicklichkeit bewust, auch überzeugt sey,daß kein erfahrnerer als er, an dem Orte vorhanden ist; widrigenfalls wird er gleicherweise für einen Mörder gehalten; er darf sich auch nicht etwa seinen vornehmen Stand, sondern blos seine Versäumnis , Mühe und Arzeneymittel, und zwar auch nur von denen/enigen, die Vermögen dazu besitzen , bezahlen lassen. Jedoch erlauben einige Rabbinen bey gefährlichen innerlichen tödlichen Krankheiten dem Arzte gar den Zutritt nicht, sondern

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