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Der Jude · 1769-01-01 · Vier und zwanzigtes Stück (1769) · p. Seite 385

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Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Vier und zwanzigtes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 385 (sequence 17)
Language
German
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GX* LL 385 dieses Sündopfer vornämlich auf unsre Stamm-» altern gezielet, welche mit ihrer Sünde zuwege gebrächt hätten, daß nunmehr alle Kinder in Sünden gezeuger würden. R. Abbarbanel aber hält davor, daß es aus folgender Ursache geschehen sey, nämlich weil die große Lebensgefahr und Geburtsschmerzsn, welcher eine solche Frau ausgosetzt wäre , von der Erbsünde herstammeten. Nunmehro wollen wir noch kürzlich anzeigen, daß nach der heutigen Judenlehre eine Kindbetterin bey der Gebubt eines Sohnes 40, und bey einer Tochter 80 ganzer Tage zu Hause bleiben muß. —- Ob nun wohl einige Rabbiven behaupten wollen, däß die Weiber bey der Geburt eines Svhnleins sogleich nach den ersten 7, und bey einen Mägdchen nach den ersten 14 Tagen, mit ihren Männern wieder Umgang haben dürften; so verhält sich doch die Sache Noch bis jetzo in denen - Mehresten JudeNgemeinen würklich also, wie wie es oben gemeldet haben, und dieses beobachten sie so ftrDge, daß sie in den ganzen 6 Wochen, ihre Männer auch nicht einmahl mit den kleinen Finger berühren dürfen, wie denn solches auch , in den 194. Abschnitte des Track. Jsore Den, rmdS.ys. öes-BuchsLolbo mit mehrern nach- > gesehen werden kann. Ihre ganze Reinigung aber bestehet itzs, da die Juden keine Opfer mehr haben, hauptsächlich Nur darinnen, daß sich die Frau nach gehaltenen Bb 6 Wo-

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