Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Drey und zwanzigtes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 360 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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z6s GXO denn ich will hingehen, und.mich vor den Augen meines Mannes Elkarme mit einem Fremden verbergen, damit er mcynen soll, als lebte ich in Unzucht, so wird er mich alsdemi anklagen und nöthigen, daß bittre Wasser zu trinken. Dieses wird mir nun, da ich für unschuldig und unbefleckt werde erkannt werden, nicht alleine gar nichts schaden, sondern du wirst nur auch wider deinen Willen einen Sohn geben müssen, weil du dein heiliges Wort: „wo sie rein ist, soll sie Saamerr erlangen." nicht selbst wirst zu Lügen machen wollen. Ob nun gleich das Weib, wenn ihre Unschuld offenbar am Tage lag, alsbald frey und ungestraft ausgieng, so durfte sie sich doch von nun an nicht weiter mit demjenigen Menschen, mit welchem man sie in Verdachte gehabt hatte, aufs neue verbergen. Denn wenn sie das gethan hatte, so brauchte sie zwar das Wasser alsdenn nicht wieder zu trinken; allein ihr Mann konnte sie sogleich mit Verlust ihres ganzen Brautschaßes von sich jagen. Hakte sie sich aber nach diesem, wider das Verboth ihres Mannes, mit einem ganz andern wieder eingelassen und verborgen, so mußte sie auch, wenn es der Mann verlangte, das bittre Wasser nochmals trinken. , Lmrdins in seinen jüdischen Alterthümern schreibt bey dieser Gelegenheit S. 707. noch folgendes: „Daß viele Weiber, ob sie schon ihr Gewissen von aller Beschuldigung frey gesprochen habe, X