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Der Jude · 1769-01-01 · Zwey und zwanzigtes Stück (1769) · p. Seite 345

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Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Zwey und zwanzigtes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 345 (sequence 9)
Language
German
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OXO S45 erst abgemahnek worden war, wie man solches in der Erklär ung des Rabbi Salomo ^sarchi, in den obgenannten Tr. Sota, S. 7. Cos. i. findet, und welches doch nach der Rabbinen Meynung Haupt» sächlich nöthig war, wenn ein Verbrecher die Todesstrafe leiden sollte, (s. hiervon das 5 E. des talm. Tr. Sanhedrin, S. 40. Col. i u. 2. Wollte nun aber das Weib doch nichts bekennen, sondern verblieb dabei), daß sie ganzunschuldig wäre, und ihr Mann sie fälschlich angeklaget hatte, so ermahneke sie alsdenn das Obergerichte, daß , wenn es gewiß sey , daß sie unschuldig wäre, sie sich einen Muth fassen, und getrost trinken sollte, und hier sprach man zu ihr ohngefähr also: Nun wohlan, liebe ^Tochter, ist es gewiß, daß du unschuldig bist, -^-112 ''IVA .so bleibe bey deinem Vorgeben, und trinke getrost, denn das bittre Wasser ist nur einem trockenem Gifte gleich, der, wenn man ihn aufs bloße Fleisch leget, nicht eher durchdringet und schmerzet, als wenn schön eine Wunde daselbst vorhanden ist, wo sich aber diese nscht befindet, da hak Man a«ch keine Gefahr zu befürchten. Darauf wurde sie denn aus der ober» Gerichtsstube, hinaus nach dem ausern Vorhof, bey den Thoren, die gegen Morgen läget,, vorbey nach dem Nickanorthore hingeführet, weil daselbst der eigentliche-Platz'rvar,wo sowohl die Ehebrecherinnen das bittre Wasser txanken, alsauchbie Sechs-, ivöchWeinnen und Aussätzige gereittiget wurden, V; War-

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