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Der Jude · 1769-01-01 · Zwey und zwanzigtes Stück (1769) · p. Seite 344

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Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Zwey und zwanzigtes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 344 (sequence 8)
Language
German
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MG HL Mie giengeN endlich gar soweit, daß sie noch än» kere dergleichen freundliche Zusprüche mehr vor« krachten, als: Sie hielten ihr die Exempel des Zudä und der Thamar, Rubens und der Bilha kor, — wie sie sich auch hierinnen vergangen, Hingegen ihr Versehen bekannt, und Busse gethan Hatten, .sind dähero auch selig geworden wären. Miesen BeMiölesi nun sollte sie doch auch folgen, se, freywillig und ungezwungen ihre Schuld und Münde bekennen. Bekannte nun das Weib auf Kseses freundliche Zureden ihr Vergehen, nnv sagte frey heraus: Ich bin schuldig und verunreiniget; so bestand fllsöenn ihre ganze Strafe blos darinnen: Sie mußkenaMlich ihrem Manne einen sogenannten S^ober, d. i. eine Lxsiit- Mng geben, wodurch sie eingestand, daß sie würksich Ehebruch begangen, dadurch aber sich ihres Vrautschaßes verlustig gemacht hätte, und dahero nun nichts weiter von ihm zu fordern habe. Hierauf wurde sie auch so gleich von dem Manne verfloßen, weil er sie von Nun an eben so wenig wieder zu sich nehmen, Äs auch ihr Buhler sie h'eyrathen durfte. . Daß aber eine solche Ehebrecherinn, diessch doch selbst durch ihr Bekenntniß des Ehebruchs schuldig gemacht hatte, Mit einer so leichten Strafe davon kam, und nicht vielmehr nach dem ausdrücklichen Befehl Gottes (z B. Mos. 20, iO.)getödtet wurde, geschähe hauptsächlich deswegen, Weil sie bey verThat selbst, von MyMügeN nicht

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