Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Ein und zwanzigtes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 333 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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ZeS OX* . Z» diese beten nun folgendes Gebet : „Es sey der Wille Gottes, daß die Töchter in Israel, weder zur Lhaliza noch Iibbum, jemals kommen möchten." 57. Nach Ver deutschen Juden Ordnung, muß -er Rabbine, wenn die Richter aufstehen wollen, noch folgenden Segenöspruch hersagen: „Gelobet seyst du Jehovah unser Gott, König der Welk, der du uns mit deinen Geboten geheiliget, und uns die Gebote und Rechte Abrahams unsers Vaters befohlen hast." --. Die Ursache hiervon ist, weil, (wie sie sagen,) die Nachkommen Abrahams mit demLhnlizafchuh deswegen wären gesegnet worden, dieweil Abraham Key der Geschichte, da er seinen gefangenen Vetter Loch hätte befreyek gehabt , und sich geweigert habe, die Beute anzunehmen die Worte gesprochen : Ve<rd Schruch LAaal, d. i. und einen Schuhriemen. (s. i B. Mos. 14,0.2z.) Hiermit nun endiget sich chie ganze Handlung. — An einigen Orten aber ruft auch noch der Rabbine zuletzt den Bann wider alle diejenigen aus, die sich unterfangen möchten, gegen die Chaliza etwas einzuwenden. Ehe wir mit dieser Abhandlung gänzlich schließen/ Müssen wir noch einige besondere dabey vorkommende Rechte, wie auch die Gestalt und Verfertigung des Lhalizaschuhes, ingleichen den Jnnhale und Ausfertigung eines LhnliM« briefes kürzlich beschreiben. Wenn