Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Zwanzigtes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 306 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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O-c» 8^6 nem von einer andern Relkgionsverwandtin, eirt Kind zugebracht würde; so kann sich dieFraN dieser Ursache wegen nicht von ihm scheiden lassen, weil man dabey besorgen müsse, daß er nur/ um Geld von ihm zu erzwingen, züM Vater des unehelichen Kindes angegeben würde. Sagte jemand zu seinem Weibe: Ich will dich käsiger nicht mehr speißen, noch Erhalten; so muß er ermahnet, werden, dasselbe seinem Stande nach zu thun, und wann es ein unvermö-- gender Mann ist, daß er arbeite und die Frau mit seinem verdienten Lohne ernähre. Weigert er sich aber dieses zu thun, so soll er gezwungen werden, seine Frau von sich scheiden zu lassen, und ihr das Ihrige heraus zu geben- Ferner sollen auch alle solche Männer, bis mit ihren Weibern immer hadern und zancken, oder sie wohl gar schlagen, und aus dem Hause jagen, durch richterlichen Zwang angehaltett werden,. sich scheiden zu lassen. —— Endlich erklären wir noch zuletzt ans dein l 5 5. Abschnitt des besagten Tractats, daß es auch unter denen Juden Frauenspersonen giebt, welche sich von ihren Männern, ohne erst einen Scheidebrief nöchig zu haben, doch loß machen können. Dergleichen sind nun: ein Mägdlein welches ein Waysenkind ist, und schon vom 6. bis zum roten Jahre ihres Alters von ihren Anverwanndten oder Vormündern, ohne ihren Wissen und Willen an einen Mann versprochen worden, welche . doch