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Der Jude · 1769-01-01 · Neunzehntes Stück (1769) · p. Seite 289

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Neunzehntes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 289 (sequence 1)
Language
German
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Der Jude. Vierter Ban-, Neunzehntes Stück. as also die Verschickung eines Scheidebrjefes bekrift, so erinnert der Verfasser des Eben -Haeser, hier wieder Verschiedenes. Derjenige Boche, den sich einMann dazu erwählet , um feiner Frau den Scheidebrief einzuhändigett, heißet Schli- <rch lehdlocho, das heißt, ein Boche der nur blos den Scheidebrief hintragen soll. Daher ist der Scheidebrief auch nicht eher würksam und kräftig, als bis ihn der Boche, der Frau in die Hände gegeben hat; so lange nun dieses noch nicht bewerkstelliget worden, hat der Mann noch immer Zeit, die Ehescheidung zu widerrufen, und den Scheidebrief für ungültig zu erklären. Wenn aber eine Frau, sich den Scheidebrief durch ihren eigenen Bothen will zubringen lassen, so kann sie den Bochen entweder zu einen N'hU GHliach lekabbolo, d. i. zu einen solchen Bo- 4 B. 19. St. T rhen,

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