Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Achtzehntes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 288 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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288 OXO LZ debrief seiner Frau in ihr eigenthämliches Haus, Hof, Feld oder Garten zu werfen; nur ist dabey nöthig, daß er wisse, die Frau sey mit der Ehescheidung zufrieden; ingleichen, daß die Frau, oder ihr Bevollmächtigter, selbst zugegen sey, wenn er den Scheidcbrief in eines ihrer eigenthümlichen Güter werfen will. Alis dem r 40, und l 41. Abschn. die in 80» Absätzen, sowohl die Rechte vortragenwelche bey Annehmung und Verschickung des Scheidebriefs, durch Boche», festgeseßet sind, als auch die besonder» Fälle angeben, welche sich dabey z.itragen können; werden wir im künftigen Stücke wieder nur einige wenige Puncte auszeichnen.