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Der Jude · 1769-01-01 · Achtzehntes Stück (1769) · p. Seite 273

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Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Achtzehntes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 273 (sequence 1)
Language
German
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Der Jude. Vierter Band, Achtzehntes Stück. u nsere Leser werden uns nun erlauben, die in der That sehr verwickelte Lehre,- von den Jüdischen Ehescheidungen, noch durch verschiedene andere Zusätze zu erstem. Wir Haben oben gehört, daß auch eine Frau .Macht habe, für sich einen Gevollmachtigten zu. erwählen, (nemlich wenn sie mit ihrem Manne nicht an einem Orte wöhnet,) welcher in ihrem Nacken den Scheidebrief annehmen kann. Hstr wollen wir nun also auch ein Formular eines so genannten ckdrUNn Schkar Harfchoah, oder weiblichen Vollmachtsbriefes, welchen ein solcher Bothe oder Gevollmächtigter zu seiner Be-- .glaubigung aufweisen muß, mittheilen. Es ist folgendes. Dieses sey zum Zeugniß, daß vor uns linkerschriebenen Zeugen, den - - in der Woche - - in der Stadt - - erschienen ist, Frau - - - und in unsrer Gegenwart zu ihrem Bo- 4.B. i8. Sk. R ihm

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