Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Vierter Band (1769)
- Issue
- Siebzehntes Stück (1769)
- Date
- 1769-01-01
- Page
- Seite 263 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2577043-2577046-9903432--1628-2578610- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
LS »XO LS 26? Vollmacht wiederrufen habe? oder ob der Mann nach der Zeit wohl gar gestorben? — Gleich darauf wird auch das Weib befraget : ob nicht etwa nachher ihr- Mann selbst zu ihr gekommen sey, und den ihr hier zu überreichenden Scheide» bcief schon wieder aufgehoben habe? oder ob ihr derselbe vielleicht schon durch einen andern Bothen, solche Nachricht habe erthrilen lassen? — Hat die Frau dieses mit Nein beantwortet, so trifft nun die Reihe'wiederum den Bothen, welcher noch ferner befraget wird: ob er sich nicht etwa selbst durch seine Reden oder Gedanken zu dieser Bothschafft untüchtig gemacht habe? oder ob er etwa dazu statt seiner, einen andern Bothen bestellet habe? ob er auch diese Verrichtung aus guten und freyen Willen über sich genommen habe? oder warum er sich darzu habe brauchen lassen? ob er vielleicht durch einen Zwang, oder Eyd, oder Gelübde hierzu sey veranlasset worden? Alle diese Fragen müssen von den Bothen mit Ja, oder Nein beantwortet werden. — Ist nun dieses so, daß seine auf sich habende Bothschafft bestehen kann, von ihm geschehen, so muß er ferner auf noch weiteres Befragen, richtig aussagen: ob er auch die Frau, der er den Scheidebrief setzt überbrächtss, schon vorher gekannt habe, sind ob er auch gewiß davon überzeuget sey, daß sie diejenige wäre, der er selbigen überreichen sollte? Denn, wenn der Bothe dieselbe nicht genau kennet, so müssen erst etliche Zeugen herzu geruffen werden, die sie besser kennen. R 4 Hat