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Der Jude · 1769-01-01 · Sechzehntes Stück (1769) · p. Seite 241

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Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Sechzehntes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 241 (sequence 1)
Language
German
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D er I«r e. Vierter Band, Sechszehntcs Stück. ir fahren fort, die Sähe, welche die Vorschriften zur Veranstaltung einer Ehescheidung enthalten, Unfern Lesern mitzutheileN« Es muß 14 ) der Rabbi, an den EheMann folgende Frage öffentlich ergehen lasten: Giebst du deiner Frau einen Scheidebrief aus freyenr Willen, und ohne einigen Zwang; oder beweget dich dazu etwa ein gewisses Ifssrr, d. i. einjVerboth, ein Gelübde, oder ein Eid? Sage »Ns dieses, so wollen wir dich davon loßsprechen! — Hierauf muß der Marin antworten" Nein, ich habe weder ein Gelübde, noch einen Eid gethan. Ich thue es auch nicht aus Zwang, oder irgend einer andern ähnlichen Ursache, sondern Llos aus freyem Willen, und dessen völliger Ueberzeugung. —Gesteht aber ein solcher Mann ein daß er durch einen Schwur, oder durch ein Hand 4.B.i6.Gt. O. . ge-

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