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Der Jude · 1769-01-01 · Funfzehntes Stück (1769) · p. Seite 234

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Journal
Der Jude
Volume
Vierter Band (1769)
Issue
Funfzehntes Stück (1769)
Date
1769-01-01
Page
Seite 234 (sequence 10)
Language
German
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.-84 LS »XO LS unzüchtig? Ja, antwortete darauf die Schule Hillels, wenn in der Schrift das Mort Evwaß allein, und nicht das Wort Dower gleich dabey Muds, so müßte ich freylich sagen , daß die Frau nur allein um unzüchtiger Dinge willen, von dem Manne geschieden. werden sollte. Enthielte die Schrift nur das Wort Dower, und nicht das Woxt Erwaß zugleich mit, so Chatte man schließen mü ssen , daß, wenn ein Weib von dem Manne um einer geringen Ursache willen vertrieben worden, sie die Erlaubniß hatte,, wiederum einen andern Mann zu heyrathcn; wenn sie aber dagegen wegen Unzucht, von dem Manne wäre verstoßen worden, so dürfe sie keinen andern Heyrathen. Damit nun aber nicht also möchte geschloffen werden, so hätte sich die Schrift, sagten sie, beyder Worte zugleich bedienet. — Die Schule Schammei hingegen erklärte sich aber: Das Wort Dower wolle ganz etwas anders anzeigen. Nämlich weil hier die Schrift sich des Worts Dower bediene, und in einer andern Stelle,;.B. Mos. am 19. b. 15. wo es heisse: „Aufder Aussage zwey oder dreyer Zeugen soll die Sache bestehen," sich gleichfalls das Wort Dower finde, so sey daraus zu schließen, daß auch hier, wenn einer seine Frau um unzüchtiger Dinge willen von sich scheiden wolle; es doch nicht anders, als aufAussage zweyer Zeugen , geschehen solle. Darauf erwiederten die von der Schule Hillels: ' Hat denn die Schrift gesagek: .11^ Lr--

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